Vorläufiger Rechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Vorläufiger Rechtsschutz wird auch als einstweiliger Rechtsschutz oder Eilverfahren bezeichnet. Vorläufiger Rechtsschutz beinhaltet das Recht, dass beide Seiten eines Rechtsstreites ihre Ansichten und Behauptunegn vortragen dürfen und die andere Seite wiederum darauf reagieren kann, noch bevor das Hauptverfahren begonnen hat (z.B. Arrest oder einstweilige Anordnung). Durch dieses Vorgehen soll vermieden werden, dass ein streitige Recht bis zum Abschluss eines Verfahrens endgültig beschränkt wird oder eine Rechtverletzung fortgesetzt wird. Vorläufiger Rechtsschutz kann subjektive Rechte noch vor dem Hauptverfahren schützen und lässt Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln aufschiebende Wirkung zukommen.
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