Verkehrsrechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Das Risiko als Kraftfahrer in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden wird durch den sogenannten Verkehrsrechtsschutz oder auch Fahrer Rechtsschutz abgesichert. Selbst als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Sie als Versicherter vom Verkehrsrechtsschutz geschützt. Sie sollten sich allerdings auch mit einer entsprechenden Verkehrsrechtsschutzversicherung an die Geschwindigkeitsvorschriften halten und nur dort parken, wo es auch erlaubt ist, denn leider darf der Verkehrsrechtsschutz keine Bußgelder oder Geldstrafen für Sie bezahlen.
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