Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Wer eine Verkehrs Rechtsschutzversicherung abschließt, der geniesst in aller Regel Rechtsschutz in seiner Eigenschaft als Halter von auf ihn zugelassenen Fahrzeugen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf Fahrzeuge, die bei Abschluss auf den Versicherungsnehmer zugelassen waren ebenso wie auf Fahrzeuge, die während der Laufzeit der Verkehrs Rechtsschutzversicherung zugelassen werden. Darüber hinaus kann auch vereinbart werden, dass im Versicherungsschein der Verkehrs Rechtsschutzversicherung auch Fahrzeuge aufgenommen und damit dem Rechtsschutz unterliegen, die nicht nicht auf den Versicherten zugelassen sind.
|