Verkehrs Rechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Üblicherweise umfasst der Verkehrs Rechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung den Schadenersatz Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz, Strafrecht Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz in Fragen des Vertrags-, Sachen- und Verwaltungsrechts. Der Verkehrs Rechtsschutz greift normalerweise dann, wenn der Versicherungsfall eintritt. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt keinen Führerschein besessen hat. Dann schützt der Verkehrs Rechtsschutz nur diejenigen versicherten Personen, die davon nichts wussten.
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