Steuer Rechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Wenn man eine Versicherung für den Bereich Steuer Rechtsschutz abgeschlossen hat, dann ist durch diese Rechtsschutzversicherung nur die Klage vor einem deutschen Finanzgericht abgedeckt. Im Steuer Rechtsschutz nicht erfasst sind die notwendigen vorangegangenen Einspruchsverfahren bei den zuständigen Finanzbehörden. Auch die vorsorgliche Beratung bei einem Anwalt oder Steuerberater ist normalerweise im Steuer Rechtsschutz nicht enthalten.
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