Sozialgericht Rechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Der Sozialgericht Rechtsschutz übernimmt die Anwaltskosten bei Verfahren zur Durchsetzung von Sozialversicherungsansprüchen und ist in der Regel Teil der privaten Rechtsschutzversicherung. Für besondere Fälle kann man bei einigen Versicherungsanbietern auch noch zusätzlich zur Privat Rechtsschutzversicherung einen speziellen Sozialgericht Rechtsschutz abschließen. In der Privat Rechtsschutzversicherung bereits mit abgedeckt sind beispielsweise Streitigkeiten, ob ein Unfall nun auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit passiert ist und die Kosten durch die Sozialversicherung getragen werden oder nicht. Auch beim Sozialgericht Rechtsschutz sind werden die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung nur maximal bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Summe übernommen.
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