Selbstbehalt Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Der Selbstbehalt einer Rechtsschutzversicherung ist eine Eigenbeteiligung des Versicherten, der im Falle eines Versicherungsfalles eines Teil der Kosten (bis zur Höhe des Selbstbehaltes) selbst übernehmen muss. Im Gegenzug dafür ist der Rechtsschutzversicherung Tarif bei Inanspruchnahme der Variante mit Selbstbehalt meist deutlich günstiger, als ohne. Durch einen Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung kann man häufig beim Jahresbeitrag sogar soviel einsparen, dass nach etwa 2 Jahren die Eigenbeteiligung, die bei einem Rechtsstreit gezahlt werden müsste, bereits weniger beträgt, als den Betrag, den man durch geringere Versicherungsprämien eingespart hat.
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