Schaden Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie wirklich einmal in die Verlegenheit geraten sollten, ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu müssen, kommt es zunächst darauf an, wie jedem anderen Versicherungsschaden, den Schaden der eigenen Versicherung möglichst vollständig und wahrheitsgetreu anzuzeigen. Falls dies nicht selbst übernehmen wollen, dann kann auch ihr Rechtsanwalt für Sie tun. Ihr Anwalt bzw. im Zweifel Sie ist auch dafür verantwortlich, dass die Fristen eingehalten werden. Beachten Sie auch, dass die Rechtsschutzversicherung nur dann bezahlt, wenn das Verfahren auch Aussichten auf Erfolg hat. Falls der Versicherte und sein Rechtsschutzversicherung Anbieter sich nicht einigen können, wird in der Regel ein Schiedsgutachter zur Klärung des Sachverhaltes hinzugezogen. Am besten holen Sie sich die Zusage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Schaden übernimmt noch bevor das Verfahren beginnt.
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