Rechtsschutzversicherung Scheidung
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Normalerweise zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei einer Scheidung von Eheleuten, die vor Gericht landet, keinen Cent. Lediglich ein erstes Beratungsgespräch ist durch den normalen Rechtsschutz abgedeckt. Einen Neuigkeit in diesem Bereich bietet die ARAG Rechtsschutzversicherung ihren Kunden an. Diese können nunmehr eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die auch Streitigkeiten im Familienrecht, wie z.B. die Scheidung abdeckt. Die angebotene Rechtsschutzversicherung deckt alle Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten ab, die in Zusammenhang mit der Scheidung entstehen, sogar Scheidungsfolgesachen, wie Unterhaltszahlungen werden bis zu einer bestimmten Summe von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
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