Rechtsschutz privat


Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung

Normalerweise wird alles, was von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht abgedeckt wird, vom Privat Rechtsschutz abgedeckt. Falls man angestellt und nicht selbständig ist, gilt der Rechtsschutz nicht nur privat, sondern auch für berufliche Angelegenheiten. Selbständige müssen für diesen Bereich eine Zusatzversicherung abschließen (Rechtsschutz Selbständige). Der Rechtsschutz für den privaten Lebensbereich setzt sich in aller Regel aus mehreren verschiendenen Bausteinen zusammen (z.B. Schadenersatz Rechtsschutz, Wohnungsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz usw.), deren Leistungsumfang je nach Anbieter variiert.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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