Opferrechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
In fast jeder Rechtsschutzversicherung ist ein sogenannter Opferrechtsschutz integriert. Mit einer Privatrechtsschutzversicherung, die den Opferrechtsschutz beinhaltet, können sich Versicherte ohne eigene Kosten in einem Strafverfahren vertreten lassen, falls sie Opfer einer Straftat werden und vor Gericht als Nebenkläger auftreten möchten. Meistens wird es jedoch ausreichen, wenn der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin ihre Interessen allein vertritt. Daher kann der Gesichtspunkt, ob eine Rechtsschutzversicherung den Opferrechtsschutz enthält oder nicht bei einem Rechtsschutzversicherung Vergleich eigentlich eher vernachlässigt werden.
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