Leistungsumfang Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Normalerweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung für den Versicherten in Falle eines Gerichtsverfahren die Anwaltskosten, Gutachterkosten und sonstige Kosten vor Gericht. Im Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung ebenfalls enthalten sind in der Regel die Gebühren für die anwaltliche Beratung vorab sowie eventuell zu zahlende Vorschüsse, egal, ob das Verfahren anschließend vor Gericht ausgetragen wird, oder sie sich mit ihrem Gegner gütlich einigen. Falls gesetzlich ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben ist, zahlt die Rechtsschutzversicherung auch die Aufwendungen für derartige Verfahren.
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