Kündigung Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist normalerweise relativ unproblematisch mit dreimonatiger Frist zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres möglich. Ist die Kündigung der Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig beim Versicherungsunternehmen eingegangen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Welche Fristen Sie bei der Kündigung der Rechtsschutzversicherung beachten müssen sowie weitere Informationen zur Vertragslaufzeit finden Sie auch in den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutzversicherung).
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