Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Wenn jemand bereits eine Haftpflichtversicherung (z.B. für sein Kraftfahrzeug) besitzt, dann stellt sich die Frage, ob in diesem Fall der Abschluss einer zusätzlichen Rechtsschutzversicherung überhaupt Sinn macht. Dies ist grundsätzlich zu bejahen, denn die Kfz Haftpflichtversicherung deckt lediglich die Abwehr (oder Befriedung) von Ansprüchen gegen den Halter eines Fahrzeuges ab, Rechtsschutz besteht für den Versicherten dadurch allerdings noch nicht. Erst durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Fahrzeughalter in der Lage z.B. Schadensersatzforderungen vor Gericht einzuklagen.
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