Gutachter Kosten Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt alle Kosten und auch Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlich sind. Zu diesen Kosten zählen neben den Kosten des Anwalts und den Kosten des Gegners (falls Sie diese zu tragen haben) auch die Gerichtskosten, also Zeugengelder, Vollstreckungskosten und auch die Gutachter Kosten. Allerdings zahlt die Rechtsschutzversicherung die vorgenannten Kosten nur bis zu der vereinbarten und im Versicherungsschein festgehaltenen Versicherungssumme. Alle darüber hinaus gehenden Kosten, also auch eventuelle Gutachter Kosten muss der Versicherte dann selbst tragen.
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