Firmen Rechtsschutz


Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung

Hat ein Unternehmer für sein Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, dann gilt der Firmen Rechtsschutz nicht nur den Unternehmer selbst, sondern auch für Angestellte und Arbeitnehmer bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Der Firmen Rechtsschutz greift allerdings nicht, wenn die mitversicherten Personen gegeneinander oder gegen den Unternehmer rechtlich vorgehen wollen. In Rechtsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten ist der Firmen Rechtsschutz allerdings ein gutes Mittel, um die Kosten des Gerichtsverfahrens nicht aus eigener Tasche oder aus dem Vermögen der Firma bezahlen zu müssen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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