Fahrzeug Rechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Anders als bei einer Verkehrs Rechtsschutzversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz beim Fahrzeug Rechtsschutz nur auf die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Dabei muss ein Fahrzeug nicht unbedingt auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein. Die Beiträge für den Fahrzeug Rechtsschutz richten je nach Anzahl und Typ der versicherten Fahrzeuge. Ebenso werden beim Fahrzeug Rechtsschutz während der Laufzeit neu hinzugekommene Kraftfahrzeuge nicht automatisch mitversichert wie etwa beim Verkehrs Rechtsschutz.
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