Einstweiliger Rechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Eintsweiliger Rechtsschutz ist eine andere Bezeichnung für vorläufiger Rechtsschutz. Einstweiliger Rechtsschutz (z.B. Widerspruch) wird grunsätzlich in allen Rechtsbereichen gewährt und dient der Sicherstellung subjektiver Rechte noch vor Abschluss des Hauptverfahrens (aufschiebende Wirkung), falls die Gefahr besteht, dass bis zur Beendigung des Verfahrens Rechte weiter verkürzt werden oder die Rechtsverletzung weiter fortgesetzt wird. Als einstweiliger Rechtsschutz in einem Zivilprozess kann beispielsweise Arrest, einstweilige Verfügung oder einstweilige Anordnung erlassen werden.
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