Beratung Rechtsschutzversicherung


Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung

Damit ein Versicherungsunternehmen auf Grund einer bestehenden Rechtsschutzversicherung tatsächlich für den Versicherten Eintritt muss auch ein Rechtsschutzfall vorliegen. Daher ist auch eine vorbeugende Beratung in aller Regel nicht in der Rechtsschutzversicherung erfasst. Allerdings gibt es auch die sogenannte Beratung Rechtsschutzversicherung, die ausschließlich die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung, z.B. bei Ehestreitigkeiten, eintritt. Sollte es später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zahlt die Beratung Rechtsschutzversicherung dafür nicht, in den meisten Fällen ist dann sogar der Rechtsschutz für die bereits durchgeführte Beratung hinfällig.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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