Beratung Rechtsschutz


Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung

Wenn sich die persönliche Rechtslage eines Versicherungsnehmer ändert, zum Beispiel bei Erbschafts- oder Eheangelegenheiten, werden die Kosten der anwaltlichen Beratung von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn man den dafür notwendigen Beratung Rechtsschutz abgeschlossen hat. Falls der beratende Anwalt später gerichtlich oder außergerichtlich tätig wird, entfältt normalerweise der Beratung Rechtsschutz. Darüber hinaus bestehen noch weitere Ausnahmefällen, wann der Beratung Rechtsschutz nicht zum tragen kommt (z.B. bei der Regelung des eigenen Erbes).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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