Arbeitsrecht Rechtsschutz
Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung
Der sogenannte Arbeitsrecht Rechtsschutz tritt für den Versicherten ein, wenn sich dieser in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen befindet, die aus einem Arbeitsverhältnis oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis resultieren. Häufig wird für den Arbeitsrecht Rechtsschutz auch die Bezeichnung Berufsrechtsschutzversicherung verwendet. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen drehen sich häufig um Fragen des Arbeitsentgeltes, Urlaubsanspruch, Kündigung oder ähnliches. Selbst wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses fraglich ist, besteht Arbeitsrecht Rechtsschutz.
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