Der Bundestag hat kürzlich eine Gesetzesänderung beschlossen, um die Position von Unfallopfern im Straßenverkehr nachhaltig zu stärken. Das Gesetz muss nicht mehr vom Bundesrat bestätigt werden, sondern tritt direkt in Kraft. Wenn bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers in Anspruch genommen wird, kann künftig die komplette Mindest- versicherungssumme in Höhe von 7,5 Millionen Euro ausgeschöpft werden.
Bislang hatten Unfallopfer lediglich Anspruch auf einen Teil der Versicherungssumme (maximal 2,5 Millionen Euro). Außerdem wird mit dem neuen Gesetz ein Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug auch dann in den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen, wenn ihm bekannt war oder bekannt sein musste, dass der Fahrer des Autos unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gestanden hat.
Bislang musste die Haftpflichtversicherung des Verursachers in solchen Fällen für die Behandlungskosten oder Schmerzensgeld für den Beifahrer des Unfallopfers nicht aufkommen. Die Bundesregierung setzt damit eine europäische Richtline in deutsches Recht um.