Raubkopien
Neuer Gesetzentwurf zum Urheberrecht
Vor allem private Nutzer sind vom Wegfall der Bagatellklausel im Gesetzentwurf zum Urheberrecht betroffen. Ursprünglich sollten Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien gering genug ist und diese Kopien nur für den Privatgebrauch bestimmt sind. Nun ist in einem neuen Gesetzentwurf allerdings geplant, das Knacken eines Kopierschutzes mit einjährigen Gefängnisstrafen zu belegen.
Demzufolge würden sich zukünftig auch Eltern strafbar machen, wenn sie ihren Kindern eine DVD kaufen, sich vorab eine Sicherheitskopie ziehen und diese dann den Kindern zur Nutzung überlassen, denn heutzutage haben nahezu sämtliche CDs und DVDs einen Kopierschutz. Auch wer sich eine private Kopie von einem illegalen Internet-Angebot anfertigt, z.B. von einem Kinofilm, droht eigentlich die strafrechtliche Verfolgung. Lediglich Privatkopien von legalen Quellen bleiben auch weiterhin erlaubt.
Allerdings wird in vielen Fällen der Ermittlungsaufwand zu gross sein, um tatsächlich eine Strafverfolgung anzustreben, dennoch werden sich die Verbraucher sowie die Internetbenutzer auf die veränderte Rechtslage einstellen müssen.
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