Internetauktionen
Unternehmen, die Waren über Internetauktionen an Verbraucher verkaufen müssen sich an die Vorschriften für Fernabsatzverträge halten. Wenn also gewerblich ein Computerspiel über Ebay verkauft wird, dann muss dem Kunden eine 14 tägige Widerrufsfrist eingeräumt werden und auf dieses Umtauschrecht deutlich hingewiesen werden. Sobald der Hinweis fehlt hat der Käufer nämlich nicht nur zwei Wochen sondern bis zu sechs Monaten Zeit, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen wieder zurückzugeben.
Dies ist allerdings nicht der einzige Hinweis, der für den Verkäufer Pflicht ist, denn vor dem Vertragsabschluss sollte der Käufer auf die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) hingewiesen werden. Desweiteren muss der Verkäufer seine Kunden darüber informieren, ob und in welchem Umfang bei dem angepriesenen Artikel Versandkosten anfallen.
Zu guter letzt ist ein Unternehmen, welches Internet-Handel betreibt, seine Gesellschaftsform und den Geschäftssitz anzugeben. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, könnte unter Umständen schneller Post bekommen als ihm lieb ist, denn einige findige Anwälte haben sich bereits auf genau diese Sachverhalte spezialiert.
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