Gratis Angebote im Internet
Häufig sind sich die Verbraucher gar nicht bewusst, dass einige sogenannte Gratis Angebote im Internet tatsächlich kostenpflichtig sind. Wer getäuscht wurde, braucht sich durch Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern zu lassen, denn bei unseriösen Angeboten kommt kein wirksamer Vertrag zu Stande. In diesem Fall reicht ein einfacher Widerspruch mit dem Hinweis darauf, dass nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratis-Angebotes gleichzeitig ein weiterer Vertrag über eine betsimmte Laufzeit geschlossen werden sollte.
Allerdings sollte man vorher prüfen, ob die Widerrufsfrist nicht eventuell bereits abgelaufen ist und ob tatsächlich objektiv nicht deutlich werden konnte, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Ist dies nämlich der Fall hat man in einem möglicherweise unausweichlichen Rechtsstreit unter Umständen schlechte Karten. Als einfache Faustregel für weniger Ärger gilt allerdings nach wie vor im Internet wie im 'normalen' Leben ein gewisses Maß an Vorsicht und Wachsamkeit bevor man irgendwelche Angebote annimmt oder bindende Verträge eingeht.
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