Seit letztem Winter müssen Verkehrsteilnehmer in Deutschland auf der Witterung angemessene Bereifung achten. Das bedeutet beispielsweise, dass jeder Autofahrer im Winter bei entsprechender Witterung an seinem Kraftfahrzeug Winterreifen oder gar Schneeketten anbringen muss. Wenn auf Grund falscher Bereifung ein Unfall entsteht kann sich die Vollkaskoversicherung weigern die Kosten zu tragen, da das Verhalten des Unfallfahrers als grob fahrlässig gewertet werden kann und der Versicherungsschutz damit erloschen ist.
Allerdings gilt dies auch nicht generell, wenn im Winter mit Sommerreifen gefahren wird, im Gegenteil, es muss immer der betreffende Einzelfall genau geprüft werden. Ganz anders verhält es sich dagegen bei der Haftpflicht. Die neue Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, die eine angemessene Bereifung vorschreibt, hat entgegen der landläufigen Meinung keine Auswirkung auf die Haftpflichtversicherung.
Auch bei falscher Bereifung und daraus resultierenden Unfällen muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers für Unfallschäden am gegnerischen Auto sowie eventuelle Personenschäden aufkommen.