Wiederbeschaffungswert Hausrat
Hausrat - Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt bei einem Schadensfall anders als beispielsweise die Kfz Versicherung nicht nur den Wiederschaffungswert vom Hausrat, sondern den Neuwert der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Das wissen viele Versicherte allerdings nicht und lassen sich bei der Schadensmeldung auch schnell einmal voreilig mit einem Scheck abspeisen, der lediglich gerade mal den Wiederbeschaffungswert vom Hausrat abdeckt. Meist willigt man gleichzeitig mit einer solchen vorschnellen Zahlung auch ein, darauf zu verzichten, später höhere Ansprüche gegenüber der Hausrat Versicherung geltend zu machen. Man sollte also immer darauf achten, dass nicht nur ein Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert vom Hausrat besteht, sondern sogar der Neuwert ersetzt werden muss. Im Zweifel sollte man einen neutralen Gutachter zu Rate ziehen.
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