Steuererklärung Hausrat


Hausrat - Hausratversicherung

Jedes Jahr beim Anfertigen der Steuererklärung stellt sich für viele Versicherte die Frage: Kann man die Kosten für die Hausratversicherung als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG) von der Steuer absetzen? Leider ist es mit dem Hausrat wie mit anderen Sachversicherungen (wie z.B. der Kfz Versicherung). Diese können nicht steuermindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine Versicherung, die anders als der Hausrat durchaus in der Steuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigt werden kann, ist zum Beispiel die Tierhaftpflichtversicherung.


 

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