Schäden Hausratversicherung


Hausrat - Hausratversicherung

Wenn tatsächlich einmal die Leistungen der Hausratversicherung in Anspruch genommen werden sollen, geht es zunächst darum der Versicherung die Schäden ordnungsgemäß und möglichst zeitnah zu melden. Die Hausratversicherung wird ihrerseits nur für Schäden bezahlen, die glaubhaft sind. Wenn beispielsweise in die Wohnung eingebrochen wurde, dann muss der Versicherte dies auch irgendwie überzeugend belegen können (z.B. durch ein Foto von der beschädigten Eingangstür oder ein Polizeiprotokoll). Außerdem werden Schäden von der Hausratversicherung nur dann ersetzt, wenn der Versicherte wie in den Versicherungsbedingungen vereinbart die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt hat. Beispielsweise wird die Hausratversicherung Schäden nicht zahlen, wenn in die Wohnung eingebrochen werden konnte, weil der Einbrecher den Wohnungsschlüssel unter der Fussmatte gefunden hat.


 

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