Schadensmeldung Hausratversicherung


Hausrat - Hausratversicherung

Damit die Hausrat Versicherung entstandene Schäden möglichst schnell und unproblematisch reguliert, gibt es bei der Schadensmeldung einige Dinge zu beachten. Schäden sollten immer möglichst zeitnah an die Hausratversicherung gemeldet werden. Im besten Fall sollte der Versicherte ein Protokoll anfertigen, Zuegen benennen und wenn möglich Fotoaufnahmen vom entstandenen Schaden anfertigen. Außerdem sollte die Schadensmeldung an die Hausratversicherung schriftlich erfolgen und alle Belege und Quittungen, die über den Neupreis der beschädigten Gegenstände sowie das Anschaffungsdatum Auskunft geben, dem Schreiben beigelegt werden. Der Versicherte sollte sich außerdem den Eingang der Schadensmeldung von der Hausratversicherung bestätigen lassen. Wenn der Schaden ordnungsgemäß gemeldet wurde und ein entsprechender Versicherungsschutz bestanden hat, steht einer Auszahlung eigentlich nichts mehr im Wege.


 

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