Schadensfall Hausratversicherung


Hausrat - Hausratversicherung

Im Schadensfall sollte man sich zunächst klarmachen, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist. Strumschäden an Gebäuden, wie zerbrochene Fensterscheiben sind beispielsweise bereits durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, während Schäden an der Wohnungseinrichtung, z.B. den Polstermöbeln meist ein Schadensfall für die Hausratversicherung ist. Schäden sollten immer gut dokumentiert werden, am besten durch Protokolle, Fotoaufnahmen und Benennung von Zeugen. Dann ist der Schadensfall der Hausratversicherung möglichst unverzüglich zu melden. Wenn der Versicherung alle notwendigen Unterlagen vorliegen (wie z.B. Einkaufsbelege, Quittungen) muss die Hausratversicherung spätestens einen Monat nach Meldung des Schadensfalles zumindest eine Abschlagszahlung leisten.


 

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