Kündigung Hausratversicherung


Hausrat - Hausratversicherung

Die Kündigung einer Hausratversicherung ist normalerweise nur zum Ende der Vertragslaufzeit, also nach einem bzw. fünf Jahren möglich. Wird die Hausratversicherung nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Kündigung der Hausratversicherung sollte schriftlich und unter Wahrung der Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen. Während der Laufzeit des Vertrages ist die Kündigung der Hausratversicherung nur aus besonderem Anlass möglich. Wenn beispielsweise Paare zusammenziehen und einer der beiden eine Privat Hausratversicherung besitzt, dann kann der Versicherungsvertrag, der unter einer Versicherungssumme von 10.000 Euro liegt, aufgehoben werden. Liegen beide Versicherungen darüber, kann die jüngere der beiden Hausratversicherungen gekündigt werden.


 

  Hausratversicherung Weiter zum Hausratversicherung Vergleich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Kfz Haftpflichtversicherung, Kündigung Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung Vergleich, betriebliche Haftpflichtversicherung
Haftung, Haftpflicht
© Copyright (2006) by FindeRecht.de
Anwälte, Internetauftritt Anwalt, Dienstleistung Anwalt, Anwaltssuche, Rechtsanwalt, Internetauftritt Rechtsanwalt Kfz Haftpflichtversicherung, Kündigung Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung Vergleich, betriebliche Haftpflichtversicherung Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, privat Rechtsschutz
Sie sind hier: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung Absicherung  Haftpflichtversicherung, RechtsschutzversicherungHausratversicherung