Hausratversicherung Wasserschaden


Hausrat - Hausratversicherung

Bei einem Wasserschaden zahlt die Hausratversicherung relativ unproblematisch, es sei denn der Versicherte hat im Vorfeld gewisse Sorgfaltsregeln missachtet. Wenn beispielsweise der erste Frost vom Wetterbericht angesagt ist, müssen außen liegende Wasserhähne abgestellt werden und die zugehörigen Wasserrohre abgestellt werden. Falls der Versicherte dies versäumt und darauf ein Wasserrohrbruch oder ein Wasserschaden entsteht, muss die Hausratversicherung nicht zahlen. Wichtig ist auch, wer den Schaden verursacht hat. Wenn zum Beispiel der Nachbar die Badewanne überlaufen lassen hat und deshalb in ihrer Wohnung ein Wasserschaden entstanden ist, dann muss auch der zuerst der Nachbar bzw seine private Haftpflichtversicherung und nicht ihre Hausratversicherung für den Schaden aufkommen. Generell gilt der Versicherungsschutz der Hausrat Versicherung nur für Bereiche mit Leitungswasser. Wasserschäden in der Garage oder im Schuppen müssen in der Regel zusätzlich versichert werden.


 

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