Hausratversicherung Versicherung
Hausrat - Hausratversicherung
Wer Opfer von Taschendieben geworden ist, kann unter Umständen den Schaden von seiner Hausratversicherung ersetzt bekommen. Entscheidend dafür, ob die Versicherung zahlt oder nicht, ist die Frage, ob der Räuber Gewalt angewendet hat und den jeweiligen Gegenstand (z.B. die Geldbörse oder die Handtasche) grob entrissen hat. Auch wenn die Gewalt nur angedroht wurde, muss die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Allerdings zahlen Hausratversicherungen für Schäden, die außer Haus entstehen nur einen Teil der Versicherungssumme, nämlich höchstens 10%. Für Bargeld liegt die Grenze je nach Versicherung zwischen 250 und 1000 Euro.
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