Hausratversicherung Teilzahlung
Hausrat - Hausratversicherung
Normalerweise bezahlt die Hausrat Versicherung einen Schaden ganz oder gar nicht. Vor allem dann, wenn der Versicherte den Schadensfall grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt hat, muss die Versicherung nicht zahlen. So manche Hausratversicherung bietet dem Kunden aber einen Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit in ihren Versicherungsbedingungen an. Das bedeutet nichts anderes, dass die Hausratversicherung im Schadensfall möglicherweise zumindest eine Teilzahlung leistet, wenn der Versicherte fahrlässig gehandelt hat. Meist ist diese Form der Hausratversicherung allerdings nur mit einem geringen Aufschlag auf die jährlich zu zahlenden Prämien erhältlich. Ab 2008 soll dieses Prinzip der Teilzahlung bei Fahrlässigkeit dann generell für alle Hausratversicherungen gelten.
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