Hausratversicherung Taschendiebstahl


Hausrat - Hausratversicherung

Ein Taschendiebstahl ist auch in Deutschland nichts seltenes mehr. Wer davon betroffen ist, kann den entstandenen Schaden seiner Hausratversicherung melden und Ersatz des Verlustes forden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Taschendiebstahl gewaltsam erfolgt ist. Bei einem Trickdiebstahl, wie z.B. dem heimlichen Entwenden der Brieftasche, ohne dass der Besitzer davon etwas mitbekommt, zahl die Hausratversicherung nämlich nicht. Allerdings muss nicht tatsächlich Gewalt angewendet worden sein, auch die pure Androhung von Gewalt reicht aus, um Verluste aus einem Taschendiebstahl von der Hausratversicherung ersetzt zu bekommen.


 

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