Hausratversicherung Kündigung
Hausrat - Hausratversicherung
Wichtig bei der Kündigung einer Hausratversicherung ist vor allem die Wahrung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Wenn diese Frist versäumt wird, dann verlängert sich der Vertrag für die Hausratversicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Nur bei Vorliegen eines besonderen Anlasses (Umzug, Tod, Beitragserhöhung o.ä.) kann man eine Hausratversicherung auch bereits während der Laufzeit kündigen bzw. erlischt der Vertrag. Ansonsten bleibt lediglich die normale Kündigung nach Ablauf des Vertrages. Die Hausratversicherung Kündigung sollte auch immer schriftlich erfolgen. Desweiteren ist es sinnvoll, sich die Kündigung der Hausratversicherung schriftlich bestätigen zu lassen, um jeden Ärger zu vermeiden.
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