Hausratversicherung Einbruch
Hausrat - Hausratversicherung
Viele Menschen verlassen sich bei einem Einbruch auf ihre Hausratversicherung, die ihnen den entstandenen Schaden bezahlen soll. Dies gilt allerdings nur solange der Einbruch nicht durch Fahrlässigkeit oder groben Vorsatz des Versicherten zustande kam. Wer also seinen Wohnungsschlüssel einfach nur im Blumentopf oder unter der Fußmatte versteckt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Hausratversicherung für Schäden bei einem Einbruch aufkommt. Wenn der Versicherte dagegen ein gewisses Mindestmaß an Sicherheitsvorkehrungen beachtet, wie z.B. das Abschließen der Wohnungstür, dann muss die Hausratversicherung auch den entstandenen Schaden ersetzen, ohne wenn und aber, auch wenn nicht die allerneueste Sicherheitstechnik zum Einsatz kam. Es spielt für die Hausratversicherung auch keine Rolle, ob bei dem Einbruch tatsächlich etwas gestohlen wurde, oder die Wohnung verwüstet wurde.
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