Hausratversicherung Diebstahl
Hausrat - Hausratversicherung
Wird in ihre Wohnung eingebrochen, dann ersetzt Ihre Hausrat Versicherung den Schaden, der durch den Diebstahl entstanden ist und zwar den Wiederbschaffungswert der Vermögensgegenstände. Allerdings zahlt die Hausratversicherung nicht bei einfachem Diebstahl, wenn Sie z.B. die Wohnungstür offen gelassen haben und der Dieb so in die Wohnung gelangt ist. Der Diebstahl von Fahrrädern ist über die Hausratversicherung nur dann gedeckt, wenn ein entsprechender Tarif gewählt wurde. Ebenso ist der Schutz gegen Diebstahl von Gegenständen aus dem Kfz normalerweise nicht im Grundschutz der Hausratversicherung enthalten.
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