Haftpflichtversicherung Hausratversicherung


Hausrat - Hausratversicherung

Bei einem Wasserschaden in der Wohnung, der vom Nachbarn verursacht wurde, könnte man meinen, dass die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlen muss, da ja die Private Haftpflichtversicherung des Nachbarn für den Schaden haften muss. Dies ist jedoch nicht der Fall, der Versicherte hat hier die freie Wahl, ob er den Versicherungsschutz der Hausratversicherung oder die Privathaftpflicht Versicherung des Nachbarn in Anspruch nimmt. Meist ist die Abicklung des Wasserschaden über die Hausratversicherung günstiger, da nur diese den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert der Vermögensgegenstände ersetzt, vorausgesetzt man kann den Wert entsprechend belegen (z.B durch Kaufbelege).


 

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