Grobe Fahrlässigkeit Hausrat
Hausrat - Hausratversicherung
Wer eine Hausrat Versicherung besitzt, hat es sicher bereits in den Versicherungesbedingungen gelesen: Der Versicherungsschutz für den Hausrat erlischt, falls grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mit anderen Worten, wer es Einbrechern besonders leicht macht, den Hausrat zu entwenden oder bei einem heraufziehenden Sturm die Fenster nicht verschließt, der handelt grob fahrlässig und riskiert damit seinen Versicherungsschutz. Beispielsweise handelt es sich bereits um grobe Fahrlässigkeit, wenn ein Mieter nach dem Verlassen seiner Wohnung die Eingangstür nur hinter sich zuzieht, die Tür jedoch nicht verschließt. Wird später in die Wohnung eingebrochen, kann der Betreffende nicht damit rechnen, dass seine Hausrat Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.
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