Privathaftpflichtversicherung Schaden


Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Besitzer von Immobilien sind in den meisten Kommunen selbst dafür verantwortlich, dass der Teil der Straße und des Bürgerstieges, der direkt an ihrem Haus vorbeigeht, im Winter von Schnee und Eis beräumt wird. Normalerweise hat der Vermieter für den Fall, dass etwas passiert und er dafür haftbar gemacht werden kann, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Verkehrssicherungspflicht kann vom Vermieter auch durch eine entsprechende Hausordnung auf den einzelnen Mieter übertragen werden. Passiert ein Unfall (es stürzt besipielsweise jemand auf dem glatten Gehweg), weil einer der Mieter seiner Pflicht nicht nichgekommen ist, dann muss er für den entstandenen Schaden aufkommen und z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Erwerbsminderungsrente oder ähnliches bezahlen. In der Regel tritt in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung des Mieters für den Schaden ein. Wenn der Versicherte allerdings schon mehrmals seinen Pflichten zur Räumung nicht nachgekommen ist und dadurch bereits mehrere Unfälle verursacht hat, deren Schaden die Versicherung zu tragen hatte, dann kann die Privathaftpflichtversicherung die Bezahlung des Schadens auch verweigern.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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