Jagd Haftpflichtversicherung


Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Als Jäger kann es durchaus passieren, dass sich unbeabsichtigt ein Schuss löst und dadurch Unbeteiligte verletzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bei größeren Jagd-Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern passiert. Und für die Folgen des Unfalles (z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld) muss dann der Jäger auf Grund seiner persönlichen Haftpflicht aufkommen, wenn er den Schaden verursacht hat. Für solche Fälle gibt es eine spezielle Jagd Haftpflichtversicherung. Diese spezielle Haftpflichtversicherung springt für den Jäger ein, wenn er durch einen von ihm verschuldeten Unfall in persönliche Haftung genommen wird. Darüber hinaus hilft die Jagdhaftpflichtversicherung dem Versicherten auch dabei, Forderungen, die nicht gerechtfertigt sind, abzuwehren.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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