Haus Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Haftpflicht - Haftpflichtversicherung
Beim Erwerb von Wohneigentum ist sowohl der Abschluss einer Feuerversicherung als auch eine Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe gesetzlich vorgeschrieben. Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung betrifft allerdings meist nur gemeinschaftlich genutzte Anlagen, also Grundstück, Hof, Keller etc. (Gemeinschaftseigentum). Für die Eigentumswohnung selbst oder den eigenen Keller sollte man daher neben der Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung auch eine gute Privathaftpflichtversicherung abschließen.
|