Haus Grundbesitzer Haftpflichtversicherung


Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Beim Erwerb von Wohneigentum ist sowohl der Abschluss einer Feuerversicherung als auch eine Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe gesetzlich vorgeschrieben. Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung betrifft allerdings meist nur gemeinschaftlich genutzte Anlagen, also Grundstück, Hof, Keller etc. (Gemeinschaftseigentum). Für die Eigentumswohnung selbst oder den eigenen Keller sollte man daher neben der Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung auch eine gute Privathaftpflichtversicherung abschließen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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