Haftpflichtversicherung Tagesmutter


Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Wer als Kindermädchen oder Tagesmutter fremde Kinder betreut, benötigt eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die die betreuten Kinder mit in den Versicherungsschutz einschließt. Andernfalls muss die Tagesmutter falls sie ihre Aufsichts- und Sorgfaltspflicht verletzt hat bei Unfällen des Kindes für die Behandlungskosten oder eine anschließende Pflege finanziell gerade stehen. Auch für die Eltern des Kindes ist es wichtig im voraus abzuklären, ob die Tagesmutter eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzt. Denn, falls das Kindermädchen den Schaden aus eigener Tasche begleichen muss, weil sie keine Haftpflichtversicherung besitzt, bei der die Kinderbetreuung mit eingeschlossen ist, und dies auf Grund fehlenden Vermögens nicht kann, müssen im Zweifel die Eltern die Kosten für die Behandlung des Kindes vorstrecken.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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