Haftpflichtversicherung Leistungspflicht
Haftpflicht - Haftpflichtversicherung
Im Karneval und besonders an Weiberfastnacht ist es üblich, bei männlichen Kollegen die Krawatte abzuschneiden. Was passiert aber, wenn der Betroffene den Spass nicht versteht und den Schaden ersetzt haben möchte? Muss in diesem Fall eventuell sogar die Privathaftpflichtversicherung der jungen Dame, die den Schaden verursacht hat, für die Beschaffung einer neuen Krawatte bezahlen? Generell besteht bei der Haftpflichtversicherung eine Leistungspflicht nur dann, wenn der Verursacher des Schaden nicht vorsätzlich gehandelt hat. Leider ist muss das Abschneiden der Krawatte des ungeliebten Kollegen wenn auch im Rausche des fröhlichen Treibens begangen als Vorsatz gewertet werden, so dass die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung in diesem Fall erlischt und der neue Schlips aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
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