Haftpflichtversicherung Immobilie


Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Als Besitzer einer Immobilie ist man per Gesetz dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sich beispielsweise niemand auf dem Bürgersteig vor dem Haus verletzt, weil im Winter der Schnee nicht beräumt wurde oder im Treppenhaus jemand stürzt, weil ein Geländer nicht ausreichend befestigt war. Geschieht doch einmal ein Unfall kann man als Eigentümer der Immobilie unter Umständen auf Grund der allgemeinen Haftpflicht für Schadensersatzforderungen in Anspruch genommen werden. Die Räumungspflicht für den Bürgersteig kann der Vermieter auch in der Hausordnung auf die einzelnen Mieter übertragen, die dann falls sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, dafür haftbar gemacht werden können. Falls der Mieter keine Private Haftpflichtversicherung besitzt, muss er persönlich für den Schaden aufkommen. Trotzdem sollten Besitzer einer Immobilie auch selbst eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, denn nicht alle Pflichten lassen sich so einfach wie im obigen Beispiel auf den Mieter übertragen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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