Haftpflicht Kind


Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss auch für die Folgen geradestehen. So oder so ähnlich wird gerne umschrieben, was man landläufig unter der persönlichen Haftpflicht versteht. Das gilt für ein Kind ebenso wie für erwachsene Personen. Normalerweise haften die Eltern für ihr Kind bsi zu dessen Volljährigkeit. Hat das Kind allerdings das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet, ist es allerdings überhaupt nicht haftbar. Will man sich gegen die finanziellen Folgen der Haftpflicht schützen, kann man eine Private Haftpflichtversicherung abschließen, wobei für das Kind in der Regel keine Extra-Police nötig ist. Dennoch kann es unter Umständen kompliziert werden, wenn das Kind einen Schaden verursacht. War das Kind beispielsweise bei den Großeltern zum Spielen und hat den Schaden dort verursacht, muss nicht etwa die Haftpflichtversicherung der Eltern für den Schaden aufkommen, sondern die es greift die Privat Haftpflicht der Großeltern, weil diese ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem Kind verletzt haben.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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