Haftpflicht Eigentümer
Haftpflicht - Haftpflichtversicherung
Eigentümer von Wohneigentum haben grundsätzlich die Pflicht, im Winter den Gehweg zu streuen, um die Gefahr von Unfällen zu verringern. Wenn der Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, greift die normale gesetzliche Haftpflicht. Das bedeutet, dass der Eigentümer für die Folgen eines Unfalles, der aufgrund seines Versäumnisses zustande kam, haftet und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Der Eigentümer ist daher gut beraten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um nicht unverhofft in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, weil er beispielsweise auf Grund der Haftpflicht einem Unfallopfer Schmerzensgeld oder einen langwierigen Krankenhausaufenthalt bezahlen muss. Wenn die Eigentumswohnung oder das Haus vermietet wird, kann der Eigentümer die Pflicht zur Beräumung des Gehweges auch an die Mieter z.B. im Rahmen der Hausordnung weitergeben. Dennoch muss der Eigentümer auch weiterhin regelmäßig die Einhaltung der Hausordnung kontrollieren.
|