Zweck des Gesetzes
Gesetze - Telekommunikationsgesetz
Zweck des Gesetzes (TKG § 1)
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen.
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